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Merkblatt Steuerabzüge für Spenden
Die Tierhilfe-Schweiz ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und steuerbefreit, dass heisst, Sie können Ihre Spenden an die Tierhilfe- Schweiz bei der Einkommenssteuer abziehen. Dazu brauchen Sie keine Zahlungsbestätigung der Tierhilfe-Schweiz. Sie können einfach Ihre Zahlungsbelege mit der Steuererklärung einreichen und Ihre Spenden unter Abzüge für "Spenden an gemeinnützige Organisationen" geltend machen!
Die Tierhilfe-Schweiz ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und steuerbefreit, dass heisst, Sie können Ihre Spenden an die Tierhilfe- Schweiz bei der Einkommenssteuer abziehen. Dazu brauchen Sie keine Zahlungsbestätigung der Tierhilfe-Schweiz. Sie können einfach Ihre Zahlungsbelege mit der Steuererklärung einreichen und Ihre Spenden unter Abzüge für "Spenden an gemeinnützige Organisationen" geltend machen!